E-Scooter und Verkehrsschilder – Welche Schilder du definitiv kennen solltest

Verkehrszeichen mit einem Symbol eines Elektrotretrollers und darunter dem deutschen Wort „frei“.

In diesem Beitrag zeige ich dir alle wichtigen Verkehrsschilder für E-Scooter-Fahrer (Stand: November 2026). Ich teile die Schilder in zwei Kategorien ein.

In der ersten Kategorie findest du alle Schilder, die das Fahren mit dem E-Scooter verbieten, also Verbotsschilder. Daran solltest du dich unbedingt halten. Wer zum Beispiel verbotenerweise auf dem Gehweg fährt, zahlt laut ADAC derzeit 15 bis 30 Euro. Bei einer roten Ampel sind es 60 bis 180 Euro.

In der zweiten Kategorie geht es um die Schilder, die dir ein Fahren mit dem E-Scooter erlauben. Überall wo diese Schilder aufgestellt sind, darfst du mit beruhigtem Gewissen fahren.

Hinweis: Die Regeln für E-Scooter werden immer wieder angepasst. Die letzte große Änderung der Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung (eKFV) wurde am 6. Februar 2026 im Bundesgesetzblatt verkündet. Die neuen Verhaltensregeln gelten ab dem 1. März 2027. Was sich dadurch bei den Schildern ändert, findest du weiter unten. Aktuelle Infos gibt es beim Bundesministerium für Verkehr und im Wortlaut der eKFV.

Inhalt

Beginnen wir mit der ersten Kategorie:

Verkehrsschilder, die dir das E-Scooter fahren verbieten

Verkehrszeichen „Verbot der Einfahrt“ mit einem roten Kreis und weißer Mitte.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Verbot für Fahrzeuge aller Art. Bei diesem Schild dürfen keine Fahrzeuge fahren – auch keine E-Scooter. Zeichen 250.

Verbotsschild für Kraftfahrzeuge.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Verbot für Kraftwagen. Bei diesem Schild gilt ein Verbot für Kraftwagen. Das gilt auch für den E-Scooter. Zeichen 251.

Schild „Motorräder verboten“.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Verbot für Krafträder. Bei diesem Schild gilt ein Verbot für Krafträder. Das gilt auch für den E-Scooter. Zeichen 255.

Kreisrundes Verkehrszeichen mit rotem Rand, das oben ein Motorrad und darunter ein Auto zeigt und ein Verbot für beide Fahrzeuge anzeigt.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Verbot für Kraftfahrzeuge. Bei diesem Schild gilt ein Verbot für Krafträder und Kraftwagen, also alle Kraftfahrzeuge im Allgemeinen. Das Verbot betrifft auch den E-Scooter. Zeichen 260.

Kreisförmiges Verbotsschild „Einfahrt verboten“ mit rotem Hintergrund und einem waagerechten weißen Balken.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Verbot der Einfahrt. Bei diesem Schild ist die Einfahrt verboten. Du darfst mit deinem E-Scooter die Straße nicht benutzen. Zeichen 267.

Blaues kreisförmiges Schild mit einer weißen Silhouette eines Erwachsenen, der die Hand eines Kindes hält.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Gehweg. Dieses Schild weist auf einen Gehweg hin. Gehwege sind durch einen E-Scooter nicht zu befahren. Zeichen 239.

Wichtig: Bis Ende Februar 2027 gilt: Auch mit dem Zusatzzeichen „Radfahrer frei“ darfst du einen Gehweg mit dem E-Scooter nicht befahren. Erlaubt ist das nur mit dem Zusatzzeichen „Elektrokleinstfahrzeuge frei“. Ab dem 1. März 2027 dürfen E-Scooter überall dort fahren, wo Radverkehr freigegeben ist. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen dann aber nur in Schrittgeschwindigkeit und mit besonderer Rücksicht auf Fußgänger.

Kreisförmiges blaues Schild mit einem weißen Symbol einer Person, die auf einem Pferd reitet.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Reitweg. Dieser Weg ist nur für Pferde freigegeben. Das heißt: Keine Durchfahrt mit dem E-Scooter. Zeichen 238.

Ein weißes quadratisches Schild mit einem blauen Kreis, darin weiße Symbole eines Erwachsenen, der die Hand eines Kindes hält, darüber der Text „ZONE.“
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Fußgängerzone. Die Fußgängerzone ist, wie der Gehweg, den Fußgängern vorbehalten und nicht zur Benutzung für den E-Scooter freigegeben. Zeichen 242.1.

Blaues Straßenschild mit einem weißen Symbol einer Autobahn, die unter einer Überführung hindurchführt.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Autobahn. Mit maximal 20 km/h hast du auf der Autobahn nichts verloren, auch nicht auf dem Standstreifen. Laut ADAC kostet das 20 Euro Bußgeld. Zeichen 330.1.

Blaues Straßenschild mit einem weißen Autosymbol, das eine Autobahn oder eine Straße nur für Kraftfahrzeuge kennzeichnet.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Kraftfahrstraße. Ähnlich wie die Autobahn, ist auch die Kraftfahrstraße Tabu für den E-Scooter. Zeichen 331.1.

Verkehrsschilder, die dir das E-Scooter fahren erlauben

Jetzt weißt du, wo du nicht mit deinem E-Scooter fahren darfst! Das ist schon eine ganze Menge. Die Schilder, die für dich interessant sind, sind etwas weniger. Aber es gibt sie. Der E-Scooter ist für Radwege freigegeben. Wenn dich das Thema tiefergehend interessiert, kann ich dir den Wikipedia-Artikel über Radverkehrsanlagen ans Herz legen. In diesem erfährst du alles über Radwege.

Verkehrsschild mit einem Elektroroller und dem Wort „frei“ darunter.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Elektrokleinstfahrzeuge frei. Bei diesem Schild darfst du mit deinem E-Scooter fahren. Nutze es!

Blaues kreisförmiges Schild mit einem weißen Fahrradsymbol, das einen vorgeschriebenen Radweg anzeigt.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Sonderweg Radfahrer. Dieses Schild weist auf die Befahrung von Radfahrern hin. Diesen Weg darfst du auch mit deinem E-Scooter benutzen. Zeichen 237.

Blaues kreisförmiges Verkehrsschild mit einem Fußgängersymbol über einem Fahrradsymbol, getrennt durch eine horizontale Linie.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Gemeinsamer Fuß- und Radweg. Bei diesem Schild teilst du dir den Weg mit Fußgängern und Radfahrern. Hier ist gegenseitige Rücksichtnahme geboten. Fahre bitte vorsichtig. Zeichen 240.

Kreisförmiges blaues Verkehrszeichen mit einem Fahrrad auf der linken Seite und einem Elternteil mit Kind, die zu Fuß gehen, auf der rechten Seite, getrennt durch eine senkrechte weiße Linie.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Getrennter Fuß- und Radweg. Hier ist der Rad- und Fußweg voneinander getrennt. Du darfst mit deinem E-Scooter den Radweg benutzen. Zeichen 241.30.

Deutsches Verkehrszeichen für eine Fahrradstraße mit einem blauen Kreis, einem weißen Fahrradsymbol und dem Text „Fahrradstraße“.
Quelle: Wikipedia @gemeinfrei

Beginn Fahrradstraße. Dieses Schild zeigt dir den Beginn einer Fahrradstraße an. Diese Straße darfst du mit deinem E-Scooter befahren. Zeichen 244.

Jetzt kennst du alle relevanten Schilder, die für E-Scooter relevant sind.

Was sich ab dem 1. März 2027 ändert

Mit der neuen eKFV werden E-Scooter in vielen Punkten dem Fahrrad gleichgestellt:

  • Zusatzzeichen „Radverkehr frei“: gilt dann auch für E-Scooter, etwa in Einbahnstraßen, auf Gehwegen oder in Fußgängerzonen. Auf Gehwegen und in Fußgängerzonen nur in Schrittgeschwindigkeit.
  • Grünpfeil für Radfahrer: E-Scooter dürfen dort bei Rot unter denselben Bedingungen abbiegen wie Radfahrer.
  • Fahrradampeln: Gibt es eine Fahrradampel, gilt sie für dich. Sonst richtest du dich nach der Ampel für den Fahrverkehr.
  • Höhere Bußgelder: Fahren auf dem Gehweg kostet im Regelfall 25 statt 15 Euro, Fahren zu zweit 25 statt 5 Euro.
  • Abstellen: Städte und Gemeinden dürfen eigene Regeln für das Abstellen von Leih-E-Scootern festlegen.

Quellen: ADAC, Bundesregierung (Stand: November 2026).

Hinweis: Die Bilder stammen von Wikipedia und sind „Gemeinfrei“